Sie können als Betrieb selber ein Gesuch zur finanziellen Unterstützung stellen. Das machen Sie entweder beim Bund oder beim entsprechenden Kanton. Alternativ arbeiten Sie mit einem der Branchenverbände oder Organisationen der Arbeitswelt zusammen, die für Sie das Gesuch stellen.
Finanzielle Unterstützung durch den Bund
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI subventioniert mit dem Förderschwerpunkt «Einfach besser!... am Arbeitsplatz» Schulungen direkt im Betrieb. Gesuchsteller sind Betriebe, Branchenverbände oder Organisationen der Arbeitswelt.
Die finanzielle Unterstützung erfolgt über eine Pauschale von CHF 15 pro Lektion und teilnehmendem Arbeitnehmenden. Bei der Entwicklung einer neuen Massnahme kann unabhängig von deren Länge zudem ein Pauschalbeitrag von bis zu CHF 3’000 geltend gemacht werden.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
- In der Massnahme geht es um die Förderung von Kompetenzen wie Lesen, Schreiben, lokale Sprache, Mathematik oder Umgang mit Informationstechnologien, die für den Arbeitsplatz relevant sind.
- Die Massnahme wird mit einer Teilnahmebescheinigung abgeschlossen, die Auskunft über die innerhalb der Massnahme vermittelten Kompetenzen gibt.
- Die Massnahme ist für die Teilnehmenden kostenlos und gilt für die Teilnehmenden als Arbeitszeit.
- Die Massnahme dauert zwischen 20 und 40 Lektionen à mindestens 45 Minuten; pro Kurstag finden nicht mehr als 4 Lektionen statt; minimale Teilnehmerzahl pro Kurs: 3; maximale Teilnehmerzahl pro Kurs: 12.
Weitere Unterlagen:
- Merkblatt
- Gesuchs- und Reportingformular
- Reportingformular für Gesuche, die vor dem 1. März 2021 bewilligt wurden
Finanzielle Unterstützung durch die Kantone
Wenn sich Ihr Betrieb in den Kantonen Baselstadt, Bern oder Schwyz befindet, stellen Sie das Gesuch bei Ihrem Kanton. Diese Kantone haben auch kantonale Förderstrukturen mit teilweise anderen Kriterien als das Bundesprogramm.
Tipp: Melden Sie sich bei der zuständigen Fachperson im Kanton und klären Sie ab, welche Förderstruktur für Sie am besten geeignet ist.
Wenn sich Ihr Betrieb in den Kantonen St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden oder Appenzell Innerrhoden befindet, können Sie Ihr Gesuch beim Kanton St. Gallen stellen.